Wer möchte Schöffe werden? Kandidatinnen und Kandidaten für verantwortungsvolles Amt gesucht
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Mosbach werden wieder Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht und Landgericht Mosbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Mosbach werden wieder Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht und Landgericht Mosbach als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Stadt Mosbach und der Jugendhilfeausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 dann die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Mosbach wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Daher wird ihnen Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Wer Interesse hat, dieses verantwortungsvolle Ehrenamt auszuüben, kann sich bei der Stadtverwaltung Mosbach, Melanie Hagmann, Hauptstraße 29, 74821 Mosbach, bewerben. Der Bewerbungsbogen kann unter der Tel. 82-206 oder der E-Mailadresse m.hagmann@mosbach.de angefordert werden. Das Formular ist auch im Internet unter www.mosbach.de/schoeffenwahl erhältlich. Weitere Informationen zum Schöffenamt gibt es unter www.schoeffenwahl2023.de und auf www.mosbach.de/schoeffenwahl.
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