Verordnungen & gesetzliche Vorgaben

Die bislang noch geltenden und in § 28b Abs. 1 IfSG geregelten Corona-Schutzmaßnahmen (insbesondere Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern; Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen) enden mit Ablauf des 7. April 2023.