Kommunalwahlen 2024

Allgemeine Informationen

Die Wahlen finden statt am Sonntag, dem 9. Juni 2024.
 

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt.
 
Bei der Wahl des Gemeinderats haben Sie 32 Stimmen.
Damit Sie genügend Zeit haben, werden die Stimmzettel schon vor dem Wahltag per Post zu den Wahlberechtigten nach Hause geschickt.
Der Stimmzettel kann gerne schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort muss er dann nur noch in den Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden. 
Die vorab versendeten Stimmzettel sind keine Briefwahlunterlagen!

Briefwahl

Wahlscheinantrag / Briefwahlunterlagen bequem per Internet beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. 
 
Wir bieten für alle Wahlberechtigten die Beantragung eines Wahlscheines auf elektronischem Weg an. 

Hier Wahlschein zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 online beantragen.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. 
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.

ACHTUNG!:
Die Onlineoption steht bis längstens Donnerstag, 06.06.2024, 12.00 Uhr, zur Verfügung!
Danach ist eine Wahlschein-(Briefwahl)Beantragung bis Freitag, 24. Juni 2022 um 18 Uhr möglich.
Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Wahlamt der Stadtverwaltung Mosbach, Hauptstraße 29 (Erdgeschoss Verwaltungsgebäude) erforderlich, da eine Übersendung der Briefwahlunterlagen an den/die Wahlberechtigte/n nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung / Ihren Personalausweis mit - Vielen Dank!

Für kurzfristig erkrankte oder abgesonderte Personen besteht am Wahltag selbst bis 15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Tel. 06261/82-237.


Hinweis zum Datenschutz (Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO):
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Wahlvorschläge

Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024 
Zur Wahl des Gemeinderats und Ortschaftsrats am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss gemäß § 18 KomWO die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
Die Reihenfolge richtet sich nach der Stimmenzahl der letzten regelmäßigen Wahl bzw. nach Eingang bei der Gemeindeverwaltung.

I. Wahl des Gemeinderats

II. Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Lohrbach

III. Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Sattelbach

Zur Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Sattelbach ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden. Die Wahl findet deshalb nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Es kann jede wählbare Person gewählt werden – die Wähler sind also nicht an die vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen gebunden. Gewählt sind die Bewerber/Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen. Zugelassen wurde folgender Wahlvorschlag:

IV. Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Reichenbuch

Zur Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Reichenbuch ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden. Die Wahl findet deshalb nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Es kann jede wählbare Person gewählt werden – die Wähler sind also nicht an die vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen gebunden. Gewählt sind die Bewerber/Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen. Zugelassen wurde folgender Wahlvorschlag:

Öffentliche Bekanntmachungen

Ansprechpartner

Herr M. Mayerhöffer

Einwohnerwesen und Soziale Angelegenheiten - Abteilungsleiter

Hauptstraße 29
74821 Mosbach
Gebäude Verwaltungsgebäude
Raum 114
Aufgaben
  • Wohngeldsachbearbeitung (Buchstaben P-R)
  • Statistiken
  • Wahlen