Ausweisdokumente rechtzeitig vor dem Urlaub prüfen

Vor dem Urlaub empfiehlt es sich, die Gültigkeit von Pass- und Ausweisdokumenten zu überprüfen. 

Symbolbild Reisepass (Foto: Canva)

Die Passbehörde der Stadt Mosbach empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, aufgrund der anstehenden Ferienzeit die Gültigkeit ihrer Pass- bzw. Ausweisdokumente zu überprüfen. Ansonsten könnte es zu unliebsamen Überraschungen beim Grenzübertritt ins Ausland kommen.

Für Amerikareisende gilt die Besonderheit, dass für eine Einreise in die Vereinigten Staaten ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich ist, vorläufige Reisepässe werden nicht mehr anerkannt. Auch für Kinder ist es erforderlich, für die USA einen Reisepass zu beantragen.
 
Seit dem 1. Januar 2024 werden in Deutschland keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Generell gilt, dass Kinder jeden Alters auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument benötigen. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich. Für den Antrag auf einen Reisepass oder Personalausweis für das Kind wird ein biometrisches Passbild benötigt. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. 

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Danach werden die Fingerabdrücke bei der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Die Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei ca. drei bis sechs Wochen, es wird daher auf eine rechtzeitige Antragstellung hingewiesen. Pass- bzw. Personalausweisanträge können im Rathaus, Verwaltungsbau oder in den zuständigen Verwaltungsstellen gestellt werden.

Die Grenzbehörden können in Ausnahmefällen auch Passersatzpapiere mit den Bezeichnungen Reiseausweis als Passersatz bzw. Notreiseausweis ausstellen. Hierbei handelt es sich um amtliche Dokumente, die eine Ausreise aus Deutschland und die anschließende Wiedereinreise ermöglichen. Sie sind jedoch kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass und auch nicht mit einem vorläufigen Reisepass gleichzusetzen, der in der Regel von der zuständigen Pass- und Meldebehörde bzw. Auslandsvertretung auch kurzfristig ausgestellt werden kann.