Gesplittete Abwassergebühr

Regen wird von Dachkandel aufgefangen (Foto: istock/Willowpix)

Seit dem 1. Januar 2010 erhebt die Stadt Mosbach die sogenannte „gesplittete Abwassergebühr“ auf der Grundlage der Schmutzwassermenge und der auf einem Grundstück versiegelten (Ober-) Flächen. Änderungen von versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück, die Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar in öffentliche Abwasseranlagen einleiten, sind ohne Aufforderung der Stadt mitzuteilen.

Was ist die "gesplittete Abwassergebühr"?

Wie jede andere Kommune erhebt auch die Stadt Mosbach Abwassergebühren. Diese sind auf die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

a) Die Schmutzwassergebühr

soll die anfallenden Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers (von Haushalt, Toiletten usw.) abdecken. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Trinkwasser (1m³ Trinkwasser = 1m³ Schmutzwasser).

b) Die Niederschlagswassergebühr

soll die anfallenden Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers (von Dachflächen, Einfahrten, usw.) abdecken

Was gilt als versiegelte Fläche?

Als versiegelte Flächen im Sinne der Niederschlagswassergebühr gelten alle bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks (gemessen in qm Grundstücksfläche), von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet wird oder abfließt. Dabei wird, unter Zugrundelegung eines „Versiegelungsfaktors“ berücksichtigt, dass je nach Art der vorhandenen Oberflächenbefestigung mehr oder weniger Niederschlagswasser der Kanalisation zufließt.

Versiegelungsarten Faktor
Dachflächen:  
  Standarddach 1,0
  Kiesschüttdach 0,7
  Gründach (ohne Unterscheidung des Aufbaus) 0,4
Bodenflächen:  
  Asphalt, Beton, fugenlose Beläge
(Pflaster, Platten ohne Fugen, mit vergossenen Fugen)
1,0
  Pflaster, Platten, Verbundsteine m. Fugen 0,7
  Kies, Schotter, Rasengittersteine, Ökopflaster, Split 0,4

Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden- oder Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden zusätzlich zum entsprechenden Versiegelungsfaktor mit dem Faktor 0,4 berücksichtigt. Abzüge gelten nur für Anlagen, die ein Mindestvolumen von 2 m³ je 100 m² angeschlossener versiegelter Fläche aufweisen.

Bei Zisternen die zur Gartenwassernutzung dienen werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; bei Brauchwasserzisternen um 15 m² je m³. Dies gilt nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen.

Welche Gebühren bestehen?

Für das Jahr 2023:

  • Schmutzwasser: 2,76 € / m³
  • Niederschlagswasser: 0,62 € / m²

Änderungen der versiegelten Flächen

Bei Änderungen der versiegelten Flächen können Sie folgende Unterlagen nutzen:

Die Unterlagen können Sie per Post oder E-Mail (L.schilling@mosbach.de) zusenden. Die Angabe Ihrer Telefonnummer ist für Rückfragen unsererseits vorteilhaft.

Kontakt

Frau L. Schilling

Haushalt und Steuern

Fax +49 (62 61) 82-52 62
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 111

Steuern

  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer 
  • Abwasserabsetzung

Haushalt

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