Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.
Förderschwerpunkt "Wohnen"
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung, Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Ortsbildprägende Neubauten in Baulücken können mit bis zu 30.000 € gefördert werden. Die Verwendung CO2-speichernder Baustoffe ist bei Neubauten Fördervoraussetzung.
Räumliche Schwerpunkte
In Mosbach können Zuschüsse für private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Wohnen" in den ländlich geprägten Teilorten Lohrbach, Reichenbuch und Sattelbach, in Nüstenbach und den Bereichen Hardhof und Schreckhof sowie auch für die Bergfeld-Siedlung und den Ortskern Neckarelz beantragt werden. Anträge zu gewerblichen Projekten können von Betrieben aus dem gesamten Stadtgebiet gestellt werden.
Programmausschreibung und Antragstellung
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum führt jährlich eine Ausschreibung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durch, die i.d.R. im Juni erscheint. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch entsprechende Beispielsprojekte und die erforderlichen Anträge zur Teilnahme am Programm. Die Anträge müssen bei der Stadtverwaltung Mosbach bis spätestens Anfang September des jeweiligen Jahres eingereicht werden, damit eine Förderung für die Durchführung der Maßnahmen im darauf folgenden Programmjahr beantragt werden kann.
Hier finden Sie Informationen zur Ausschreibung des Jahresprogramms 2025 (80 KB).
Haben Sie Fragen?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an die Stadt Mosbach wenden, um zu erfahren, ob im Einzelfall eine Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum grundsätzlich möglich ist, da verschiedene Kriterien eingehalten werden müssen. Ein Rechtsanspruch auf ELR-Förderung besteht nicht.
Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung:
private Maßnahmen:
Stadtplanung
- Bebauungspläne,
- Flächennutzungsplan,
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
gewerbliche Maßnahmen:
Amtsleiter Wirtschaft und Kultur
- Ansprechpartner für Gewerbetreibende, Kammern & Verbände, Gewerbevereine & Institutionen
- Förderanträge
- Gewerbeflächenvermittlung
- Geschäftsführung Zweckverband GENO
Sie verlassen die Seite der Stadt Mosbach, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen