Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen.
Förderschwerpunkt "Wohnen"
Im "Förderschwerpunkt Wohnen" sollen mit der Modernisierung von Altwohngebäuden und der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken die innerörtlichen Potentiale genutzt und damit eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme vermieden werden. Wird beispielsweise eine Scheune zu einem Wohngebäude umgenutzt, kann eine Förderung von bis zu 30 % der Nettobaukosten (max. 50.000 €) gewährt werden. Umfassende Modernisierungsmaßnahmen bei alten Wohngebäuden und die Schließung von Baulücken durch Neubauten, die gut ins Ortsbild der historischen Ortskerne passen, können ebenfalls mit bis zu 30 % der Nettobaukosten (max. 20.000 €) gefördert werden.
Förderfähig ist außerdem die Neuordnung mit Baureifmachung (d.h. zum Beispiel Gebäudeabriss) und der Umbau von Bestandsgebäuden mit neuen Wohnungen durch Erweiterung/Aufstockung (max. eine Wohnung darf fremdvermietet werden).
Räumliche Schwerpunkte
In Mosbach können Zuschüsse für private Maßnahmen im Förderschwerpunkt "Wohnen" in den ländlich geprägten Teilorten Lohrbach, Reichenbuch und Sattelbach, in Nüstenbach und den Bereichen Hardhof und Schreckhof sowie auch für die Bergfeld-Siedlung und den Ortskern Neckarelz beantragt werden. Anträge zu gewerblichen Projekten können von Betrieben aus dem gesamten Stadtgebiet gestellt werden.
Programmausschreibung und Antragstellung
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum führt jährlich eine Ausschreibung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum durch, die i.d.R. im Zeitraum Juni/Juli erscheint. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch entsprechende Beispielsprojekte und die erforderlichen Anträge zur Teilnahme am Programm. Die Anträge müssen bei der Stadtverwaltung Mosbach bis spätestens Mitte September des jeweiligen Jahres eingereicht werden, damit eine Förderung für die Durchführung der Maßnahmen im darauf folgenden Programmjahr beantragt werden kann.
Haben Sie Fragen?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich an die Stadt Mosbach wenden, um zu erfahren, ob im Einzelfall eine Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum grundsätzlich möglich ist, da verschiedene Kriterien eingehalten werden müssen. Ein Rechtsanspruch auf ELR-Förderung besteht nicht.
Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung:
private Maßnahmen:
Stadtplanung
- Bebauungspläne,
- Flächennutzungsplan,
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
gewerbliche Maßnahmen:
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Digitalisierung - Stabsstellenleiter
- Ansprechpartner für Gewerbetreibende, Kammern & Verbände, Gewerbevereine & Institutionen
- Förderanträge
- Gewerbeflächenvermittlung
- Geschäftsführung Zweckverband GENO
Sie verlassen die Seite der Stadt Mosbach, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen