Hochwasserschutz

In Zeiten der Schneeschmelze oder nach heftigen Regenfällen sind in der Großen Kreisstadt Mosbach insbesondere Wohn- und Gewerbequartiere der Stadtteile Neckarelz und Diedesheim von den steigenden Fluten des Neckar und der Elz bedroht.

Um den möglichen Gefahren richtig und auch rechtzeitig zu begegnen, finden Sie auf dieser Seite wichtige Regelungen und Informationsquellen zusammengestellt.

Allgemeine Informationen zum Hochwasser

Neben dem Eigeninteresse, sich selbst und den Besitz zu schützen, sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 WHG) alle Personen, die von Hochwasser betroffen sein können, rechtlich dazu verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz nachteiliger Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung zu treffen.

Fahrzeuge jeglicher Art müssen bei Hochwasser aus den gefährdeten Bereichen entfernt werden. Das gilt insbesondere für die Parkplätze unter der Stelzenstraße B 27/B 37. Zur Vermeidung von Umweltschäden werden sie notfalls abgeschleppt.

Damit Sie sich selbst und andere schützen können, finden Sie hier einige Informationen und Tipps:

Typ Name Datum Größe
Was tun wenn das Hochwasser ablaeuft (2,8 MB) 21.10.2024 2,8 MB
Was tun wenn Hochwasser droht Sichern Sie Ihren Betrieb (2,5 MB) 21.10.2024 2,5 MB
Was tun wenn Hochwasser droht (2,8 MB) 21.10.2024 2,8 MB

Auskunfts- und Informationsstellen

Eine frühzeitige Warnung von drohenden Hochwassern ermöglicht es, rechtzeitig zu handeln.

Verfolgen Sie deshalb aktuelle Unwettermeldungen und Hochwasserwarnungen!

Folgende Informationsmöglichkeiten über aktuelle Wasserstände und Tendenzen können genutzt werden:

  • Automatische telefonische Hochwasserpegelvorhersage: 0721/980462
  • Videotextanzeige der Pegelstände bei Südwest 3, Tafel 806

Verlauf der Hochwasserwarnung

Für die Einschätzung der Hochwassergefährdung in Mosbach maßgeblich ist der Neckarpegel bei Gundelsheim.
Normalerweise liegt dieser bei etwa zwei Metern.

Nach der Hochwassermeldeordnung geht über die Leitstelle Neckar-Odenwald eine Meldung an das Amt Feuerwehr und Bevölkerungsschutz der Stadt Mosbach, wenn der Pegel 3,40 m erreicht bzw. überschritten hat. Danach ist es Aufgabe der Stadt, die weitere Entwicklung zu beobachten und erforderlichenfalls die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Wenn mit einem Überschreiten des Pegelstandes von 5,00 m zu rechnen ist, geht eine Hochwasserwarnung an die Feuerwehr, den Bauhof und die Stadtwerke, die ihrerseits die notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich treffen. 

Pegelstände und Überflutungsbereiche für Mosbach und Stadtteile

Wasserstände jeweils bezogen auf Pegel Gundelshem (Mittelwert der Jahre 1994-2003: 2,36 m)                                                                                                                                                                                                                                                          

5,40 m: Der Neckar ist bei der Stelzenbrücke B 37 über die Ufer getreten und die Unterführungsmulde zum Hafen Diedesheim ist bereits mit Wasser gefüllt

6,60 m: Hafen Diedesheim leicht unter Waser; die Elz staut in Neckarelz an der Alten Brücke in der "Heidelberger Straße". bis Unterkante zurück, die angrenzende Straße "An der Farbmühle" ist jedoch noch nicht überschwemmt.

7,10 m: Hafen Diedesheim überflutet; im unteren Bereich der "Alten Brückenstraße" steht das Wasser in den Gärten; die Elz tritt "An der Farbmühle" über die Ufer; der Verkehrsübungsplatz beim Pattberg-Bildungszentrum steht unter Wasser; im Gewerbegebiet "Hohlweg" läuft das Wasser auf die Straße

7,50 m: Die "Alte Brückenstraße" ist zum Teil überflutet; die Straße "An der Farbmühle" ist überflutet, die "Bahnhofstraße" ist nicht mehr befahrbar; die "Konradusstraße" hat Druckwasser in den Kellern

8,00 m: Bereiche zwischen Neckar und der "Heidelberger Straße" sowie Herrenwiese überflutet.

8,95 m: Pegelhöchststand am 21. Dezember 1993

Kontakt

Feuerwehr Mosbach
Bleichstraße 14
74821 Mosbach
E-Mail