Familienpass Stadt Mosbach
Allgemeine Informationen
Mit dem Familienpass der Großen Kreisstadt Mosbach erhalten Familien, die die Antragsvoraussetzungen erfüllen, diverse Vergünstigungen bei städtischen Einrichtungen, der verlässlichen Grundschule, der Volkshochschule u.a..
Er gilt ab dem Antragsmonat für das laufende Kalenderjahr. Erst ab dem Antragsmonat können die entsprechenden Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Der Familienpass verliert seine Gültigkeit und ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung nicht mehr vorliegen oder die Familie aus Mosbach wegzieht. Für jedes Kalenderjahr muss ein neuer Antrag mit entsprechendem Nachweis der Berechtigung bei der Stadt Mosbach gestellt werden.
Welche Familien können den Familienpass bekommen?
- Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und / oder im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, sofern sich dieses in Schul- oder Berufsausbildung befindet
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind unter 25 Jahren
Voraussetzung ist in allen Fällen der Hauptwohnsitz in der Großen Kreisstadt Mosbach
Welche Vergünstigungen erhalten Familienpassinhaber?
Die durch den Gemeinderat beschlossenen Vergünstigungen sind in einem Merkblatt (209 KB) zusammengefasst.
Gebühren
Den städtischen Familienpass erhalten sie bei Vorlage der aufgeführten Voraussetzungen gebührenfrei.
Notwendige Unterlagen / Nachweise
Der städtische Familienpass ist auf Antrag (210 KB) bei der Stadtverwaltung Mosbach erhältlich. Als Nachweis für die Berechtigung sind bei der Antragstellung vorzulegen:
Zu 1.: Aktueller Leistungsbescheid über Gewährung von
- Bürgergeld oder
- Grundsicherung oder
- Wohngeld oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kindergeld
Bei Kindern im Alter zwischen 18 und 25 Jahren: Schul- / Studien- oder
Ausbildungsbescheinigung
Zu 2.: Gültiger Schwerbehindertenausweis
Bei Fragen zum Thema Familienpass wenden Sie sich gerne an:
Bildung, Sport und Generationen
- Schulangelegenheiten
- Schulverpflegung
- Schulische Betreuungsangebote
- Ferienbetreuung an Schulen
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