PERSONALRAT
Der Personalrat ist der interne Ansprechpartner für die Beschäftigten.
Die Tätigkeit des Personalrats ist im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Baden-Württemberg geregelt. Dieses regelt neben den Aufgaben des Personalrats auch die jeweiligen Beteiligungsrechte.
Aufgaben sind z.B.
- die Durchführung der Personalversammlung
- die Entgegennahme u.a. von Anregungen der Beschäftigten
- die Überwachung und Einhaltung von Rechten und Schutzvorschriften der Beschäftigten
- die Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung
- die Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Beteiligungsrechte
Die Beteiligung des Personalrats betrifft alle Entscheidungen der Dienststelle im personellen, organisatorischen und sozialen Bereich.
Seine Beteiligung kann der Personalrat in Form
- der Mitbestimmung,
- der Mitwirkung sowie
- der Anhörung
wahrnehmen.
Vertretung der Beschäftigten
Diese erfolgt durch den Personalrat mit
- 8 Angestelltenvertreter*innen und 1 Beamtenvertreterin,
- der Schwerbehindertenvertretung (1 Mitglied) und
- der Jugend- und Auszubildendenvertretung (1 Mitglied).
Ihre Ansprechpartnerin
Personalratsvorsitzende
Personalratsvorsitzende
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