Verordnungen & gesetzliche Vorgaben
Die bislang noch geltenden und in § 28b Abs. 1 IfSG geregelten Corona-Schutzmaßnahmen (insbesondere Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern; Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen) enden mit Ablauf des 7. April 2023.
- Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es grundlegende Informationen zur Situation im Land.
- Auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf unser Bundesland bezogene Informationen.
- Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen sind auf der Seite des Landes Baden-Württemberg abrufbar.
- Auch die Verordnungstexte der Unterverordnungen finden Sie auf den Seiten des Landes
- Informationen zur Situation im Neckar-Odenwald-Kreis finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis.
- Der Chatbot COREY beantwortet Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg
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