Verordnungen & gesetzliche Vorgaben
- Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es grundlegende Informationen zur Situation im Land.
- Auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg finden Sie auf unser Bundesland bezogene Informationen.
- Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen sind auf der Seite des Landes Baden-Württemberg abrufbar.
- Auch die Verordnungstexte der Unterverordnungen finden Sie auf den Seiten des Landes
- Informationen zur Situation im Neckar-Odenwald-Kreis finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis.
- Der Chatbot COREY beantwortet Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg
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Aktuelle Corona-Strategie des Landes / Corona-Verordnung
An erster Stelle der Corona-Strategie im Land steht das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Das Land nutzt deshalb die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) möglichen Maßnahmen.
Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen. (Details siehe hier)
Ministerpräsident Winfried Kretschmann appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, zu tragen: "Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“ Auch das Thema Impfen dürfe nun nicht vernachlässigt werden. Auf Frühjahr und Sommer folgt der Herbst und mit ihm mutmaßlich wieder steigende Infektionszahlen - "so viel haben wir aus den letzten beiden Pandemiejahren gelernt".
Fragen? Auf den FAQ-Seiten des Landes finden sich Antworten.
Den kompletten Text der Corona-Verordnung finden Sie auf den Seiten des Landes.
21.06.2022: Die Corona-Verordnung wird ohne inhaltliche Änderungen neu verkündet. Die Neufassung gilt zunächst bis einschließlich 25. Juli 2022.