Sterbefälle
Für die Beurkundung des Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Stirbt eine Person in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen.
Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragt wurde, erfolgt die Anzeige und die Abwicklung des Sterbefalls in der Regel durch das Institut. Sie erhalten auch vom Bestattungsinstitut, nach Abschluss der Beurkundung, die bestellten Sterbeurkunden. In allen anderen Fällen, sind folgende Personen zur Anzeige verpflichtet (in der aufgeführten Reihenfolge):
- Familienangehörige,
- die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist, oder
- die Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Für die Beurkundung des Sterbefalls sind verschiedene Unterlagen und Urkunden vorzulegen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt Mosbach.
Um einen Sterbefall zu beurkunden, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Leistungen
- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
- Ausstellung eines Leichenpasses beantragen
Kontakt
Standesamt
Standesamt
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