Sanierungsprojekte und -gebiete in Mosbach

Sanierungsgebiet „Innenstadt“

Die Stadt Mosbach ist in das Landessanierungsprogramm aufgenommen worden.

Das Sanierungsgebiet „Innenstadt" ist bereits das neunte Sanierungsgebiet im Stadtgebiet Mosbach. Es erstreckt sich über weite Teile der historischen Altstadt.

Abgrenzung des Sanierungsgebietes "Innenstadt"

Die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes ist im folgenden Plan ersichtlich:

- Plan des vom Gemeinderat förmlich festgelegten Sanierungsgebietes mit Flurstücksgrenzen (3,3 MB)

Ziel der Sanierung

Die Mosbacher Altstadt war bereits 1975 bis 1992 in einem Sanierungsverfahren. Durch die aktuelle Sanierung soll das bereits Erreichte gesichert werden. Ziel ist es, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten und - wo erforderlich - zu modernisieren.

Luftbild der Mosbacher Altstadt

Die Sanierungssatzung

Seit 28.07.2012 ist die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtskräftig. Eigentümer, deren Grundstücke im Sanierungsgebiet liegen, können seither Anträge auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen stellen.

Was ist förderfähig?

Gefördert werden Maßnahmen, die der Erhöhung des Wohn- und Nutzwerts eines Gebäudes dienen. Reine Instandsetzungsarbeiten wie z.B. das Streichen der Fassade werden nicht bezuschusst. Wird die Erneuerung der Fassade allerdings im Zusammenhang mit einer Modernisierung des Hauses vorgenommen, ist auch sie förderfähig. Nicht förderfähig ist z.B. auch das alleinige Austauschen der Heizung bzw. des Heizkessels. Anträge werden in der Regel über den Architekten eingereicht, der eine Kostenkalkulation der Maßnahme erstellt.

Was ist zu beachten?

Wichtig: Kein Beginn der Maßnahme ohne vorherige Vereinbarung mit der Stadt, ansonsten ist keine Bezuschussung möglich. Weitere Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse ist - soweit erforderlich - das Vorliegen einer baurechtlichen oder denkmalrechtlichen Genehmigung. Da der Erhalt des Stadtbildes ein wesentliches Sanierungsziel ist, ist bei der Gestaltung und Renovierung von Fassaden und Dächern grundsätzlich die Untere Denkmalbehörde zu beteiligen. Weitere Modalitäten zum Sanierungszuschuss entnehmen Sie bitte den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die Zuschüsse zu den Sanierungsmaßnahmen (174 KB).

Hinweis: Neben den Zuschüssen ist auch die steuerliche Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen für viele Hausbesitzer interessant. 

Haben Sie Fragen?

Sollten Sie Fragen zu dem Thema Sanierung haben, können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen:

Herr M. Reinhard

Stadtplanung

Gebäude Technisches Rathaus
Raum 003
  • Sanierung
  • Bebauungspläne
Herr S. Baumhackel

Amt für Planen und Technik - Amtsleitung mit Abteilungsleitung Stadtplanung

Gebäude Technisches Rathaus
Raum 001