Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die von den Kommunen erhoben wird. Die Rechtsgrundlage beruht auf dem Grundsteuergesetz des Bundes. Die Grundsteuer ist objektbezogen.
Grundsteuerhebesätze
- Grundsteuer A: 370 vom Hundert (Betriebe der Land‐ und Forstwirtschaft)
- Grundsteuer B: 430 vom Hundert (private und betriebliche Grundstücke)
Beispiel Wohnhaus:
Grundsteuermessbetrag 150,00 € x Hebesatz 430/100 (430 %) = 645,00 € (jährlicher Grundsteuerbetrag)
Rechtliche Grundlage:
Kontakt
Frau L. Schilling
Stadkasse und Steuern
E-Mail l.schilling@mosbach.de
Telefon +49 (62 61) 82-2 63
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 111
Aufgaben
Steuern
-
Grundsteuer
-
Gewerbesteuer
-
Zweitwohnungssteuer
Sie verlassen die Seite der Stadt Mosbach, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen