2. Überprüfung des Lärmaktionsplans

Abschluss des Verfahrens

Die Große Kreisstadt Mosbach hat im Jahr 2017 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2020 erstmals überprüft und fortgeschrieben wurde. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 27 (Kernstadt und Neckarelz), an der Landesstraße L 527 zwischen dem Anschluss an die B 27 und dem Ortsrand von Masseldorn (Kernstadt) sowie an der Landesstraße L 636 zwischen der Neckarbrücke und dem Anschluss an die Heidelberger Straße (Diedesheim).

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.04.2025 die 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beschlossen.

Der Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen steht hier zum Download bereit:

- Lärmaktionsplan 2. Überprüfung: Abschlussbericht (722 KB)
- Lärmaktionsplan 2. Überprüfung: Abbildungen 1.1 - 1.3 (7,9 MB)
- Lärmaktionsplan 2. Überprüfung: Abbildungen 2.1 - 2.2 (2,5 MB)
- Lärmaktionsplan 2. Überprüfung: Abbildungen 3.1 - 3.2 (2,6 MB)
- Lärmaktionsplan 2. Überprüfung: Abbildungen 4.1 - 4.3 (661 KB)
- Lärmaktionsplan 2. Überprüfung: Anlagen 1-3 (318 KB)
- Lärmaktionsplan 2. Überprüfung: Anlage 4 (195 KB)