Fundsachen
Allgemeine Informationen
Wer eine verlorene Sache findet, hat diese dem Fundbüro / Fundamt anzuzeigen oder die Sache dort abzugeben. Dort können Sie sich auch erkundigen, ob Gegenstände, die Ihnen abhanden gekommen sind, abgegeben oder gemeldet wurden.
Verlustbescheinigungen über verlorene oder gestohlene Fahrräder, Mofas etc. zur Vorlage bei Versicherungen werden auf Wunsch von uns ausgestellt.
Versteigerung von Fundsachen
Je nach Bedarf werden die Fundsachen, die nicht abgeholt werden, versteigert. Die jeweiligen Termine oder Online-Auktionen werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Gebühren
Die Gebühr für eine Verlustbescheinigung beträgt bei Fahrrädern, Mofas etc. 2,50 Euro. Die Berechnung des Finderlohns ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Kontakt
Einwohnerwesen und Soziale Angelegenheiten
- Telefonzentrale
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