Fundsachen
Allgemeine Informationen
Wer eine verlorene Sache findet, hat diese dem Fundbüro / Fundamt anzuzeigen oder die Sache dort abzugeben. Dort können Sie sich auch erkundigen, ob Gegenstände, die Ihnen abhanden gekommen sind, abgegeben oder gemeldet wurden.
Verlustbescheinigungen über verlorene oder gestohlene Fahrräder, Mofas etc. zur Vorlage bei Versicherungen werden auf Wunsch von uns ausgestellt.
Versteigerung von Fundsachen
Je nach Bedarf werden die Fundsachen, die nicht abgeholt werden, versteigert. Die jeweiligen Termine oder Online-Auktionen werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
1. Online-Versteigerung
Die Fundsachen werden ab 10. August 2023 im Internet Portal unter www.sonderauktionen.net in einer Vorschau angeboten und zum Versteigerungszeitraum über das Portal versteigert.
Zehn Tage lang können die Fundstücke dann auf der ganzen Welt im Internet ersteigert werden.
Der Startschuss zur 1. Online-Versteigerung fällt am 07. September 2023 um 18:00 Uhr.
Das Procedere läuft entgegengesetzt zu bekannten Auktionen im Internet nach dem Count-Down-Prinzip, denn begonnen wird bei dieser Online-Versteigerung mit dem Höchstpreis, welcher in einem festen Takt rückwärts bis zum Mindestangebot läuft.
Man hat also zwei Möglichkeiten: zum tagesaktuellen Preis zu kaufen oder zu warten - natürlich mit dem Risiko, dass ein anderer Bieter schneller ist. Je nach Nervenstärke klickt sich der Interessent bei einem bestimmten Preis ein und erhält den Zuschlag.
Versteigert werden Gegenstände, die nach einer Aufbewahrungsfrist von mindestens sechs Monaten von Eigentümer oder Finder nicht abgeholt wurden.
Zu beachten ist, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden.
Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben, ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.
Die ersteigerten Gegenstände müssen anschließend nach vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage der E-Mail-Ersteigerungsbestätigung und Bar- bzw. EC-Zahlung im Fundbüro abgeholt werden. Ein Versand – mit Ausnahme der Kleinteile wie Schmuck oder ähnliches – ist nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühr für eine Verlustbescheinigung beträgt bei Fahrrädern, Mofas etc. 2,50 Euro. Die Berechnung des Finderlohns ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Kontakt
Einwohnerwesen und Soziale Angelegenheiten
- Telefonzentrale
Sicherheit, Ordnung, Standesamt
- Telefonzentrale
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