Ausländerwesen
Der Fachbereich Ausländerwesen bearbeitet alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten von drittstaatsangehörigen Zuwanderern. Zum Aufgabenbereich gehören auch spezielle aufenthaltsrechtliche Regelungen für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörigen.
Zu den einzelnen Dienstleistungen zählen insbesondere:
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen und besondere Aufenthaltsrechte
- Erteilung von Niederlassungserlaubnissen
- Zulassung von Erlaubnissen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Mitwirkung im Visumverfahren bei Familiennachzug oder Arbeits- und Ausbildungsaufenthalten
- Feststellung der Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern und Ausstellung von Aufenthaltskarten für drittstaatsangehörige Familienmitglieder von Unionsbürgern
- Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs
- Ausstellung von Verpflichtungserklärungen zur Einladung ausländischer Gäste
Gerne erteilt Ihnen die Ausländerbehörde zu den jeweiligen Leistungen nähere Informationen.
Kontakt
Ausländer- und Asylwesen - Abteilungsleiter, Sonderfälle
Ausländer- und Asylwesen - stv. Abteilungsleiterin, Sonderfälle
Ausländerwesen - Sachbearbeitung (Buchstabe Si-Z)
Ausländerwesen - Sachbearbeitung (Buchstabe A-G)
- Sachbearbeitung
Ausländerwesen - Sachbearbeitung (Buchstabe H-Sh)
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