Vereinsleben
Was macht einen Verein aus?
Nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ist ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Den Verein macht aus, dass sich in ihm
mehrere Personen
auf eine gewisse Dauer
zu einem gemeinsamen Zweck
unter einem gemeinsamen Namen verbinden,
der Verein durch einen Vorstand vertreten wird und
der Fortbestand des Vereins vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
Vereinsgründung
Zur Gründung eines Vereins sind mindestens sieben Personen erforderlich. Die Regeln, die für den Verein gelten sollen, werden in der Satzung schriftlich festgelegt. In der Gründungsversammlung wird diese Satzung von allen Gründungsmitgliedern angenommen.
Vereinssatzung
Die Vereinssatzung muss folgendes festlegen:
1. Name des Vereins
2. Sitz des Vereins
3. dass der Verein im Vereinsregister eingetragen werden soll
4. Zweck des Vereins
5. Eintritt der Mitglieder (Personenkreis, Form und Adressat der Beitrittserklärung, Aufnahmeverfahren)
6. Austritt der Mitglieder (freiwilliger Austritt: Form, Zeitpunkt; Ausschluss: Ausschlussgründe/-verfahren)
7. ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind (Geldzahlung, Arbeitsleistung)
8. die Bildung des Vorstands (z.B. Zahl der Vorstandsmitglieder, Wahl, Vertretungsregelung, evtl. Amtsdauer)
9. die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist
10. die Form der Einberufung (z.B. in Textform oder durch Veröffentlichung in einer bestimmten Zeitung; mit Tagesordnung; Einladungsfrist)
11. die Beurkundung der Beschlüsse (von wem ist das Protokoll zu unterschreiben?)
Die Satzung und der Antrag zur Neuanmeldung des Vereins sind beim Amtsgericht Mannheim einzureichen: Antrag Neuanmeldung eines Vereins
Vereinsregister
Es besteht keine Eintragungspflicht ins Vereinsregister. Jedoch erlagt der Verein mit der Eintragung ins Vereinsregister die Rechtsfähigkeit und den Rechtsformzusatz "e.V.".
Detaillierte Informationen zum Vereinsregistern sind der Seite des Amtsgerichts Mannheims zu entnehmen: Amtsgericht Mannheim
Gemeinnützigkeit
Ob ein Verein gemeinnützig ist, wird vom zuständigen Finanzamt entschieden, die Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird ebenfalls vom Finanzamt erteilt. Für die Vereine in Mosbach und den Stadtteilen ist das
Finanzamt Mosbach
Pfalzgraf-Otto-Straße 5
74821 Mosbach
Tel.: 06261 8070
zuständig.
Einen Verein auflösen
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung etwas anderes bestimmt.
Detaillierte Informationen zur Vereinsauflösung, Liquidation und Insolvenz können der Seite "Deutsches Ehrenamt" entnommen werden: Deutsches Ehrenamt
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