Aufenthaltsfragen
Mit Beschluss des EU-Rates (Massenzustrom-Richtlinie) ist der Weg für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) frei. Hierzu ist ein Antrag zu stellen > Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (§24 AufenthG) mit ukrainischer Übersetzung (195 KB).
Merkblatt "Rechte und Pflichten beim vorübergehenden Schutz":
- in Englisch (75 KB)
- in Ukrainisch (120 KB)
Broschüre "Der elektronische Aufenthaltstitel" (6,3 MB) auf ukrainisch.
Ansprechpartner:
Herr H. Fuß
Ausländer- und Asylwesen - Abteilungsleiter, Sonderfälle
E-Mail h.fuss@mosbach.de
Telefon +49 (62 61) 82-2 38
Gebäude Verwaltungsgebäude
Raum 215
Kontakt zum Honorarkonsulat der Ukraine:
Vor dem Lauch 22, 70567 Stuttgart
Tel. +49 (711) 62 03 39 38
info@honorarkonsulat-ukraine.com
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