Öffentlichkeits- & Behördenbeteiligung
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Planungsverfahren in Mosbach, bei denen eine "Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung" vorgesehen ist. Dies ist der Fall im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes oder des Flächennutzungsplanes. Gemäß der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sind hier die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden beteiligt.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Mosbach vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Entwürfe der Planunterlagen sind unten stehend aufrufbar. Sie können außerdem im Technischen Rathaus zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Aktuell liegen folgende Pläne zur Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung aus:
Bebauungsplan "Ruhgarten IV, Nr. 2.44"
Gemarkung Neckarelz
Verfahrensschritt:
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Auslagefrist: 10.11.2025 - 12.12.2025
- Amtliche Bekanntmachung mit Übersichtsplan (99 KB)
- Zeichnerischer Teil (1,8 MB)
- Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (305 KB)
- Begründung (1,6 MB)
Aufhebung der Bebauungspläne "Waldsteige West, Wohngebiet, Nr. 2.14", "Waldsteige West, Nr. 2.14 A", "Waldsteige West, Nr. 2.14 B" und "Waldsteige West, Nr. 2.14 C"
Gemarkung Neckarelz
Verfahrensschritt:
- Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Auslagefrist: 17.11.2025 - 19.12.2025
- Amtliche Bekanntmachung mit Übersichtsplan (119 KB)
- Zeichnerischer Teil (983 KB)
- Begründung (994 KB)
Kontakt:
Stadtplanung
- Bebauungspläne,
- Flächennutzungsplan,
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)


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