Öffentlichkeits- & Behördenbeteiligung
Auf dieser Seite informieren wir Sie über aktuelle Planungsverfahren in Mosbach, bei denen eine "Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung" vorgesehen ist. Dies ist der Fall im Rahmen der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes oder des Flächennutzungsplanes. Gemäß der §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sind hier die Öffentlichkeit und die von der Planung berührten Behörden beteiligt.
Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Mosbach vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Die Entwürfe der Planunterlagen sind unten stehend aufrufbar. Sie können außerdem im Technischen Rathaus zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Aktuell liegen folgende Pläne zur Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung aus:
Bebauungsplan "Altstadt Blöcke I-IV, Nr. 1.32 A"
Gemarkung Mosbach
Verfahrensschritt:
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Auslagefrist: 28.10.2024 - 29.11.2024
- Amtliche Bekanntmachung mit Übersichtsplan (207 KB)
- Zeichnerischer Teil (613 KB)
- Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (276 KB)
- Begründung (2,2 MB)
- Fachbeitrag Artenschutz (3,2 MB)
Kontakt:
Stadtplanung
- Bebauungspläne,
- Flächennutzungsplan,
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
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