Bundestagswahl 2025
Allgemeine Informationen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Der Bundespräsident hat nach Auflösung des Bundestages mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 den Wahltag für die vorgezogene Neuwahl auf Sonntag, 23. Februar 2025, bestimmt. Für die vorgezogene Neuwahl gelten verkürzte Fristen, die durch „Verordnung zur Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag“ vom Bundesministerium des Innern und für Heimat am 27. Dezember 2024 festgelegt wurden.
Briefwahl
Wahlscheinantrag / Briefwahlunterlagen bequem per Internet beantragen
Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich erst in der 6. KW vollständig bei uns eingehen. Auch wenn bereits im Laufe des Januars die Wahlbenachrichtigungen zugestellt werden, kann mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst nach Eintreffen der Stimmzettel begonnen werden.
Aufgrund dieser kurzen Zeit (14 Tage bis zum Wahltag!) für den Versand und Rücktransport der Briefwahlunterlagen, sollen lt. Bundeswahlleitung die Wähler auf folgendes hingewiesen werden:
– Sie können Ihre Briefwahlunterlagen nach Eintreffen der Stimmzettel vermutlich ab dem 10.02.2025 im Rathaus Mosbach, Verwaltungsbau, Hauptstr. 29 abholen, dann daheim wählen und die Unterlagen wieder im Rathausbriefkasten einwerfen oder portofrei mit der Deutschen Post zustellen lassen.
– Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen nach Eintreffen der Stimmzettel im Rathaus beantragen und direkt im Rathaus vor Ort wählen. Hierfür wird eine Wahlkabine zur Verfügung stehen.
Wichtig ist, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr wieder bei der Stadtverwaltung vorliegen müssen.
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für alle Wahlberechtigten die Beantragung eines Wahlscheines auf elektronischem Weg an.
Hier Wahlschein zur Bundestagswahl am 23.02.2025 online beantragen.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.
ACHTUNG!:
Die Onlineoption steht bis längstens Dienstag, 18.02.2025, 12.00 Uhr, zur Verfügung!
Danach ist eine Wahlschein-(Briefwahl)Beantragung bis Freitag, 21.02.2025 um 15 Uhr möglich.
Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Wahlamt der Stadtverwaltung Mosbach, Hauptstraße 29 (Erdgeschoss Verwaltungsgebäude) erforderlich, da eine Übersendung der Briefwahlunterlagen an den/die Wahlberechtigte/n nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung / Ihren Personalausweis mit - Vielen Dank!
Für kurzfristig erkrankte oder abgesonderte Personen besteht am Wahltag selbst bis 15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Tel. 06261/82-237.
Hinweis zum Datenschutz (Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO):
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
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