Kommunaler Wärmeplan
Das Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 27 KlimaG / vorher §7e Abs. 1-3, § 7d Abs. 1 Klimaschutzgesetz) verpflichtet Stadtkreise und Große Kreisstädte zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, mit dem Ziel bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Der Gemeinderat der Stadt Mosbach hat am 13.12.2023 den vorliegenden Kommunalen Wärmeplan für die Stadt Mosbach beschlossen und die Unterlagen wurden fristgemäß dem zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt:
Abschlussbericht (Endfassung) (13,4 MB)
Die Kommunale Wärmeplanung ist mit der Veröffentlichung nicht abgeschlossen und soll spätestens alle sieben Jahre unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung fortgeschrieben werden.
Für Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Mosbach können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen:
Kaufmännisches Gebäudemanagement
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