Bauen in Mosbach, Elztal, Neckarzimmern und Obrigheim

Allgemeine Informationen

Für Fragen zur Errichtung, dem Abbruch sowie der Änderung von baulichen Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Mosbach, Elztal, Neckarzimmern und Obrigheim steht Ihnen die Abteilung Baurecht und Denkmalschutz der Großen Kreisstadt Mosbach als untere Baurechtsbehörde zur Verfügung.

Als untere Denkmalschutzbehörde bewahren wir in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den Eigentümern Kulturdenkmale. Bei abgestimmter denkmalgerechter Maßnahmenumsetzung erteilen wir auf Antrag Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt hinsichtlich der steuerlichen Abschreibung von Aufwendungen für Kulturdenkmale.

Im Vorfeld und während laufender Verfahren werden Privatpersonen, Planungsbüros und öffentliche Stellen bei ihren Bauvorhaben beraten. Weitere Tätigkeitsfelder bilden die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, der Vollzug der Gesetze zu Nutzung erneuerbaren Energien, die Bearbeitung von Baulasten, die allgemeine Bauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Abnahme von Bauvorhaben und die Durchführung von Brandverhütungsschauen.

Elektronische Anträge

Die elektronische Antragstellung erfolgt über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW).
Die Anträge in baurechtlichen Verfahren für die Gemeinden Elztal, Neckarzimmern und Obrigheim sind direkt bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Mosbach einzureichen.

Die Anträge können hier eingereicht werden: Antragstellung über ViBa BW

Bei der elektronischen Antragstellung, ist das Merkblatt der Baurechtsbehörde der Stadt Mosbach über die elektronische Antragsstellung in baurechtlichen Verfahren (89 KB) zwingend zu beachten.

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 15.10.2024 im Virtuellen Bauamt im Rahmen der Bauantragstellung die Prüfung der PDF-Anlagen auf das Format "PDF/A-1a" eingeführt wird.
Die Einreichung der Antragsunterlagen im PDF/A-1a-Format ist künftig eine zwingende Voraussetzung zur Einreichung von Bauanträgen über das Virtuelle Bauamt.

Hinweise zur Anmeldung bei ViBa BW

Anmeldung als Privatperson

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Bei der Antragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich. Als Identifikationsmittel stehen Ihnen der Online-Ausweis und das ELSTER-Zertifikat zur Verfügung.
Die Online-Ausweisfunktion können Sie bei Ihrem örtlichen Bürgerbüro beantragen und (re-) aktivieren lassen. Bei der Verwendung des Elster-Zertifikats ist die Aktualität des Zertifikats zu prüfen.

Weitere Informationen zur Bund-ID

Anmeldung als Unternehmen

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Als Identifikationsmittel dient hier ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich dann anmelden können. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird.

Weitere Informationen zum ELSTER-Konto

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Bauen kontaktieren Sie gerne die Abteilung Baurecht und Denkmalschutz.