Bauen in Mosbach, Elztal, Neckarzimmern und Obrigheim

Allgemeine Informationen

Für Fragen zur Errichtung, dem Abbruch sowie der Änderung von baulichen Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinden Mosbach, Elztal, Neckarzimmern und Obrigheim steht Ihnen die Abteilung Baurecht und Denkmalschutz der Großen Kreisstadt Mosbach als untere Baurechtsbehörde zur Verfügung.

Als untere Denkmalschutzbehörde bewahren wir in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den Eigentümern Kulturdenkmale. Bei abgestimmter denkmalgerechter Maßnahmenumsetzung erteilen wir auf Antrag Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt hinsichtlich der steuerlichen Abschreibung von Aufwendungen für Kulturdenkmale.

Im Vorfeld und während laufender Verfahren werden Privatpersonen, Planungsbüros und öffentliche Stellen bei ihren Bauvorhaben beraten. Weitere Tätigkeitsfelder bilden die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen, der Vollzug der Gesetze zu Nutzung erneuerbaren Energien, die Bearbeitung von Baulasten, die allgemeine Bauaufsicht und Bauüberwachung sowie die Abnahme von Bauvorhaben und die Durchführung von Brandverhütungsschauen.

Elektronische Anträge

Die elektronische Antragsstellung erfolgt über das virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW).
Die Anträge in baurechtlichen Verfahren für die Gemeinden Elztal, Neckarzimmern und Obrigheim sind direkt bei der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Mosbach einzureichen.

Bei der elektronischen Antragsstellung, ist das Merkblatt der Baurechtsbehörde der Stadt Mosbach über die elektronische Antragsstellung in baurechtlichen Verfahren (89 KB) zwingend zu beachten.

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Bauen kontaktieren Sie gerne die Abteilung Baurecht und Denkmalschutz.