Wertermittlung
Auf Antrag ist für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken die Erstattung eines gebührenpflichtigen (533 KB)Verkehrswertgutachtens möglich. Das Antragsformular wird Ihnen auf Anfrage per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Der für die Beschlussfassung zuständige „Gemeinsame Gutachterausschuss“ besteht aus 18 unabhängigen Mitgliedern sowie einem Vertreter des zuständigen Finanzamtes, die vom Gemeinderat der Großen Kreisstadt Mosbach in öffentlicher Sitzung gewählt wurden.
Die Namen der Mitglieder (104 KB) sind hier aufgelistet.
Kontakt
Gemeinsamer Gutachterausschuss NOK - Leiter der Geschäftsstelle
Gemeinsamer Gutachterausschuss NOK - Stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle
Gemeinsamer Gutachterausschuss Neckar-Odenwald
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