Grundbucheinsichtstelle
Die Grundbucheinsichtsstelle ist für die Gemarkungen der Stadt Mosbach sowie der Gemeinde Neckarzimmern zuständig.
Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Außerdem besteht die Möglichkeit Unterschriften öffentlich zu beglaubigen.
Kontakt Gutachterausschuss
Frau B. Ehret
Gemeinsamer Gutachterausschuss NOK
E-Mail b.ehret@mosbach.de
Telefon +49 (62 61) 82-3 41
Gebäude Hauptstraße 9 - Zugang Unterer Graben
- Grundbucheinsichtsstelle
Frau V. Stecher
Gemeinsamer Gutachterausschuss NOK
E-Mail v.stecher@mosbach.de
Telefon +49 (62 61) 82-3 44
Gebäude Hauptstraße 9 - Zugang Unterer Graben
- Sachbearbeiterin mit Stellvertretung Grundbucheinsichtsstelle
Für alle andere Anliegen, wie etwa die Eintragung von
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig.
Kontakt Amtsgericht
Amtsgericht Tauberbischofsheim
Abteilung Grundbuch
Würzburger Str. 17
97941 Tauberbischofsheim
Telefon (0 93 41) 94 98-70
Fax (0 93 41) 94 98-7 77
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