Zweitwohnungssteuer
Wer muss die Zweitwohnungssteuer entrichten?
Gegenstand der Zweitwohnungssteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung/Nebenwohnung. Sobald ein Nebenwohnsitz in Mosbach besteht, unterliegt dieser der Zweitwohnungssteuer. Als Nebenwohnung gilt jede Wohnung im Stadtgebiet, die jemand zu Zwecken der Erholung, Berufsausübung, Ausbildung oder zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs innehat.
Häufig gestellte Fragen werden im Infoblatt zur Zweitwohnungssteuer beantwortet (105 KB)
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Zweitwohnungssteuererklärung (131 KB)
Rechtlichte Grundlage ist die Satzung der Stadt Mosbach über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (188 KB)
Kontakt
Frau K. Gärtner
Haushalt und Steuern
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 111
Steuern
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Zweitwohnungssteuer
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