Zweitwohnungssteuer

Wer muss die Zweitwohnungssteuer entrichten?

Gegenstand der Zweitwohnungssteuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung/Nebenwohnung. Sobald ein Nebenwohnsitz in Mosbach besteht, unterliegt dieser der Zweitwohnungssteuer. Als Nebenwohnung gilt jede Wohnung im Stadtgebiet, die jemand zu Zwecken der Erholung, Berufsausübung, Ausbildung oder zu Zwecken des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs innehat.

Häufig gestellte Fragen werden im Infoblatt zur Zweitwohnungssteuer beantwortet (105 KB)

Notwendige Unterlagen

Rechtlichte Grundlage ist die Satzung der Stadt Mosbach über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer (188 KB)

Kontakt

Frau K. Gärtner

Haushalt und Steuern

Fax +49 (62 61) 82-52 63
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 111

Steuern

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Zweitwohnungssteuer