Straßen für Winterdienst, Müllabfuhr und Busse freihalten

Angesichts der aktuellen Witterungsverhältnisse bittet die Stadt Mosbach die Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme auf den Winterdienst. 

Symbolbild Winterdienst (Foto: iStock.com/Aurelian Gogonea)

Angesichts der aktuellen Witterungsverhältnisse werden Autofahrer*innen gebeten, die Straßen für den Winterdienst freizuhalten, d.h., so zu parken, dass die Bauhof-Fahrzeuge, aber auch Müllabfuhr, Busse, Feuerwehr, Krankenwagen & Co. problemlos fahren können. Wenn die Straßenbreite aufgrund geparkter Autos nicht ausreicht, können die Mitarbeitenden der Stadt Mosbach in der entsprechenden Straße nicht räumen, sprich keinen Winterdienst ausüben. Entsprechende Konsequenzen z.B. bei Unfällen sind dann von den Falschparkenden zu tragen. Gleichzeitig darf auf Gehwegen nur so geparkt werden, dass eine Mindestbreite von 1,50 m für Fußgänger*innen gegeben ist.

Die Stadt Mosbach weist in diesem Zusammenhang auch auf die einzuhaltende Räum- und Streupflicht von Haus- und Grundstückseigentümern, aber auch Mieter*innen hin. Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei Bedarf ist auch wiederholt zu räumen und zu streuen, längstens bis 21 Uhr. Jedes Hausgrundstück muss einen mindestens ein Meter breiten Zugang zur Fahrbahn räumen. Bei Schnee- und Eisglätte ist mit einem abstumpfenden Material wie Sand, Splitt oder Asche zu streuen.
 
Im Jahr 2021 wurde die Streupflichtsatzung noch dahingehend ergänzt, dass bei Straßen ohne Gehweg in den ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern und in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern zum Räumen verpflichtet sind. Hier ist am Straßenrand eine entsprechende Fläche in einer Breite von 1 m freizuhalten. Wer nicht streut und räumt, muss gegebenenfalls bei einem Unfall Schadensersatz leisten.