Katzenschutzverordnung: Übergangsfrist für Halter bis 19. November

Mitte November tritt die beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft. Jetzt haben die Halter*innen noch Zeit, ihre Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.

Babykatzen, (c) Tierheim Dallau

Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Mosbach hat in seiner Sitzung vom 14. Mai den Erlass einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese tritt sechs Monate nach ihrer amtlichen Bekanntgabe am 19. November in Kraft. Dann müssen alle Freigängerkatzen kastriert, durch einen Mikrochip oder Tattoo gekennzeichnet und bei Tasso oder FINDEFIX registriert sein.
 
Jetzt ist für Mosbachs Katzenhalter*innen noch ausreichend Zeit, die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer freilaufenden Katzen nachzuholen. Doch die Übergangsfrist, die mit der Amtlichen Bekanntmachung der Katzenschutzverordnung am 18. Mai angelaufen ist, läuft bald aus. Danach werden aufgegriffene Katzen, die nicht den Vorgaben der Verordnung entsprechen, auf Kosten der Halter zum Tierarzt gebracht. Auch bei freilebenden Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, gibt die Verordnung die erforderliche rechtliche Handhabe, diese entsprechend zu fangen, zu kastrieren und zu registrieren und sofern sie nicht zahm sind, wieder zurückzusetzen. Die Maßnahmen wird der Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. als Beauftragter der Stadt überwachen.
 
Anlass und Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der stetig steigenden Population an frei lebenden Katzen. Diese „Streuner“ sind oftmals krank, schlecht ernährt und somit geschwächt, haben Parasiten, Verletzungen und Infektionskrankheiten wie Katzenseuche, FIV und Leukose. Im Schnitt wird eine Katze zwei Mal im Jahr trächtig mit etwa fünf Jungen, die nach einem halben Jahr geschlechtsreif werden und sich dann ebenfalls weiter vermehren. Dieses Tierleid und die unkontrollierte Vermehrung verschärfen sich durch unkastrierte Freigängerkatzen - also Katzen, die einen Halter und ein Zuhause haben.
 
Die Stadt Mosbach hat in ihrer Eigenschaft als Fundbehörde wie die anderen Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis mit dem Tierschutzverein Mosbach einen Vertrag zur Unterbringung von Fundtieren abgeschlossen. Das vom Verein betriebene Tierheim in Dallau hat räumlich jedoch nur gewisse Kapazitäten, die in den letzten Jahren zunehmend ausgereizt werden. Aktuell musste der Verein bei einem Bestand von gut 100 Katzen wieder einen Aufnahmestopp erlassen. Gleichzeitig ist die Zahl der Vermittlungen in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen, so dass viele Katzen lange einen Platz im Tierheim besetzen. Einer der Gründe hierfür ist, dass oftmals Babykatzen aus Privathand einfach und günstig zu bekommen sind. Während das Tierheim seine Tiere kastriert, kennzeichnet, impft und bei der Vermittlung ein Auge auf das künftige Zuhause hat, sind die Hürden privat gering.
 
Dies soll sich nun mit dem Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung ändern und mittelfristig dazu führen, dass die Überpopulation sich verringert, damit weiteres Tierleid verhindert und die Situation bei der Fundtierunterbringung und allgemein im Tierheim und für die Fundbehörden entspannt und letztendlich Kosten reduziert werden.
 
Die Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht ist hier nachlesbar: