Das Grundgesetz wird 75 - Demokratie und Freiheit
Anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes hat die Stadt Mosbach den Artikel 1 als Fahne am Rathaus angebracht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Nach dem zweiten Weltkrieg haben die westlichen Besetzungsmächte den Parlamentarischen Rat mit der Ausarbeitung einer zunächst als Provisorium geplanten Verfassung für die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland beauftragt. Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das Grundgesetz für ganz Deutschland.
Der Entwurf des Grundgesetzes wurde am 8. Mai 1949, dem Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht, vom Parlamentarischen Rat in Bonn angenommen. Nach Genehmigung durch die Militärgouverneure folgte die Abstimmung in den Länderparlamenten. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet.
Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ in den Artikeln 1 bis 19 Rechte fest, die jeder Mensch und speziell jeder Staatsbürger gegenüber dem Staat hat.
Das elementare Grundrecht wird in Artikel 1 Absatz 1 beschrieben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Zitiert findet sich der Artikel 1 nun für die kommenden Wochen als große Fahne am Mosbacher Rathaus.
Hier finden sich alle 146 Artikel; neben den Grundrechten auch die allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.
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