Naturdenkmale
... sind Landschaftselemente, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit durch eine Rechtsverordnung unter Schutz gestellt werden. Es gibt „Flächenhafte Naturdenkmale“ bis maximal 5 ha Größe und „Einzelbildungen“, wie zum Beispiel Bäume.
Für die Naturdenkmale im Gebiet der Großen Kreisstadt Mosbach ist die Stadt Mosbach zuständig.
Einzelbildungen
Die Rechtsverordnung aus dem Jahr 2018 schützt Baumgruppen und einzelne Bäume. Insgesamt sind 141 Bäume unter Schutz gestellt. Eigentümer privater Naturdenkmale werden seitens der Stadt beraten und unterstützt.
Flächenhafte Naturdenkmale
Folgende Flächenhafte Naturdenkmale wurden im Jahr 1994 ausgewiesen:
(Zweite Sammelverordnung zum Schutz von flächenhaften Naturdenkmalen) (7,8 MB)
- „Kleines Flürlein“, Gemarkung Mosbach
reich gegliederte Biotopstruktur mit Kalkmagerrasen, Salbei-Glatthaferwiesen, sonnig-warmen Gebüschen mit ihren Saumgesellschaften und kleinflächigen Rohbodenstandorten
- „Kleebwald“, Gemarkung Neckarelz
naturnaher Schatthangwald an einem nordexponierten Steilhang am Unterlauf der Elz
- „Froschgraben“, Gemarkung Neckarelz
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