Interne Revision und Beratung
Das Amt für Interne Revision und Beratung übernimmt die Funktion einer unabhängigen und weisungsfreien Kontroll- und Beratungsinstanz der Verwaltung. Es untersteht dem Oberbürgermeister unmittelbar.
Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sind Große Kreisstädte dazu verpflichtet Rechnungsprüfungsämter zur kommunalen Selbstkontrolle einzurichten. Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören die Prüfung der Jahresabschlüsse und die Kassenprüfung. Weitere durch den Gemeinderat übertragene Aufgaben sind u.a. die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, die Prüfung der Vergaben nach VOB und VOL und die Betätigungsprüfung bei Beteiligungen der Stadt an wirtschaftlichen Unternehmen.
Die begleitende Beratung, die bereits im Vorfeld von Entscheidungen beginnt, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Fachämter der Verwaltung und der Gemeinderat werden durch Gutachten und Stellungnahmen in der Optimierung des Verwaltungshandelns unterstützt.
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Interne Revision und Beratung - Leitung
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