Versorgungsamt
Beschreibung
Die Durchführung des Schwerbehindertenrechts
Hierzu zählt:
- die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung,
- die Feststellung der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche wie:
-
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
- Freifahrt für Begleitpersonen,
- Parkerleichterungen,
- Steuerfreibeträge,
- Rundfunkgebührenbefreiung,
- die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen,
- die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
- die Ausstellung von Parkausweisen (für gesamten NOK außer Stadt Mosbach und Gemeindeverwaltungsverband Hardheim Walldürn)
Wir sind bestrebt, über Ihren Antrag rasch zu entscheiden. Die Zahl der eingehenden Anträge in Schwerbehindertenangelegenheiten ist jedoch so groß, dass eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten nicht ausgeschlossen werden kann. Sie können zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen, wenn Sie vorhandene ärztliche Unterlagen, wie z.B. Facharzt-, Krankenhaus- und Kurberichte, beifügen. Sofern besondere Umstände (zum Beispiel Kündigung) nach der Antragstellung eintreten, bitten wir Sie dies mitzuteilen, damit die Bearbeitung Ihres Antrags vorgezogen werden kann.
Kontakt
Öffnungszeiten
Besuchszeit
Leistungen
Formulare und Onlinedienste
- Antrag zur Feststellung einer Behinderung
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
Sie verlassen die Seite der Stadt Mosbach, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen