Behördenwegweiser

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Externe Organisationseinheit

Versorgungsamt

Beschreibung

Die Durchführung des Schwerbehindertenrechts

Hierzu zählt:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung,
  • die Feststellung der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche wie:
    • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
    • Freifahrt für Begleitpersonen,
    • Parkerleichterungen,
    • Steuerfreibeträge,
    • Rundfunkgebührenbefreiung,
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen,
  • die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
  • die Ausstellung von Parkausweisen (für gesamten NOK außer Stadt Mosbach und Gemeindeverwaltungsverband Hardheim Walldürn)

Wir sind bestrebt, über Ihren Antrag rasch zu entscheiden. Die Zahl der eingehenden Anträge in Schwerbehindertenangelegenheiten ist jedoch so groß, dass eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten nicht ausgeschlossen werden kann. Sie können zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen, wenn Sie vorhandene ärztliche Unterlagen, wie z.B. Facharzt-, Krankenhaus- und Kurberichte, beifügen. Sofern besondere Umstände (zum Beispiel Kündigung) nach der Antragstellung eintreten, bitten wir Sie dies mitzuteilen, damit die Bearbeitung Ihres Antrags vorgezogen werden kann.

Hausanschrift

Neckarelzer Straße 7
74821 Mosbach
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Besuchszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Formulare und Onlinedienste

  • Antrag zur Feststellung einer Behinderung

    Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.