Kinder als Zeugen vor Gericht
Kinder können in einem Strafprozess als Zeuginnen und Zeugen auftreten, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder wichtige Informationen zu einer Straftat geben können.
Ein festes Alter, ab welchem Kinder als Zeuginnen oder Zeugen an einem Prozess teilnehmen dürfen, gibt es nicht. Das Gericht entscheidet im Einzelfall darüber.
Hinweis: Als Eltern dürfen Sie für Ihr Kind zwar einen Strafantrag stellen. Sie dürfen aber nicht für Ihr Kind vor Gericht aussagen.
Um Kinder, die Opfer von Straftaten geworden sind, zu schützen, gibt es zahlreiche Schutzvorschriften:
- In einer Hauptverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nur von dem oder der Vorsitzenden des Gerichts befragt. Andere Personen wie zum Beispiel Verteidigerinnen und Verteidiger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft dürfen die Kinder und Jugendlichen in der Regel nicht direkt befragen.
- Der Ausschluss der Öffentlichkeit oder der angeklagten Person ist leichter möglich.
- Erziehungsberechtigte dürfen ihre Kinder immer begleiten.
Da es für Kinder eine besondere Belastung darstellen kann, als Zeugin oder Zeuge an einem Prozess teilzunehmen, sollten Sie sich möglichst frühzeitig an eine Opferhilfeeinrichtung wenden.
Kinder, die Opfer schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte geworden sind, haben einen Anspruch auf kostenfreie Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters. Dabei handelt es sich um besonders für den Umgang mit Opfern von Straftaten weitergebildete Fachkräfte.
Vertiefende Informationen
- Strafantrag
- Beratungsstellen
- Übersichten über baden-württembergische Opferhilfeeinrichtungen
- Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten: Suche nach der für Sie passenden Opferhilfeeinrichtung
- psychosoziale Prozessbegleitung
- Ein Verzeichnis der baden-württembergischen psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter finden Sie auf der Webseite des Oberlandesgerichts Stuttgart unter der Rubrik "Service" und dem Stichwort "Psychosoziale Prozessbegleitung".
- zeugeninfo.de: Auf dieser Webseite erklärt Max die Gerichtsmaus Kindern leicht verständlich das Strafverfahren und ihre Rolle als Opferzeugen.
- Im Wegweiser "Ich habe Rechte" des Bundesministeriums der Justiz erhalten Sie weitere Informationen über Kinder und Jugendliche im Strafverfahren.
Freigabevermerk
28.10.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
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