Behördenwegweiser
Stadtkasse
Die Stadtkasse ist zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie für die Buchführung für die Stadt Mosbach, Gemeinde Neckarzimmern, Stiftung Hospitalfonds Mosbach und den Abwasserzweckverband Elz-Neckar. Ferner obliegen ihr die Mahnung, Beitreibung und die Einleitung der Zwangsvollstreckung.
Kontakt
E-Mail stadtkasse@mosbach.de
E-Mail steuern@mosbach.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Montag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch
12:30 Uhr - 14:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Persönlicher Kontakt
Frau T. Breunig
Stadtkasse - Abteilungsleitung
Telefon +49 (62 61) 82-2 72
E-Mail t.breunig@mosbach.de
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 110
Frau D. Fritz
Stadtkasse
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 101
Frau M. Schleid
Stadtkasse
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 106
Beitreibung / Zwangsvollstreckung
- Vollstreckung von Forderungen
- Anträge auf Erlass
- Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Herr E. Volk
Stadtkasse
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 107
Beitreibung / Zwangsvollstreckung
- Vollstreckung von Forderungen
Herr S. Wieland
Stadtkasse
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 103
Stadtkasse
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Buchführung
- Mahnung
- Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung von Verwarnungs- und Bußgeldern
Frau M. Winter
Stadtkasse
Gebäude Verwaltungsstelle Neckarelz-Diedesheim
Raum 103
Stadtkasse
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Buchführung
- Stundung von Forderungen
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden
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