Stadt erinnert an Pflicht der Katzenhalter*innen: Freigänger müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert sein
Katzen, die in Mosbach im Freigang unterwegs sind, müssen laut geltender Katzenschutzverordnung kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. In der Pflicht sind die jeweiligen Halter*innen.
Bereits im November 2024 ist in Mosbach eine Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Anlässlich des Weltkatzentages am 8. August erinnert die Stadt Mosbach daran, dass alle Katzen, die im Freigang unterwegs sind, kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen.
Welche Pflichten haben Halter*innen?
Katzenhalter*innen sind nach der Verordnung verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen kastrieren und mittels Chip oder Tattoo kennzeichnen zu lassen und diese z.B. bei Tasso oder FINDEFIX zu registrieren. Freigängerkatzen sind Katzen, die nicht ausschließlich in der Wohnung gehalten werden und außerhalb des eigenen Zuhauses angetroffen werden.
Eine Katze, die im Stadtgebiet unterwegs ist, kann aufgegriffen und auf eine Kennzeichnung untersucht werden. Im Zweifelsfall wird diese auf Kosten der Halter*in zur Kastration bei einem Tierarzt gebracht.
Auch freilebende Katzen, die keinem Halter zuzuordnen sind, können aufgrund der Verordnung u.a. vom Tierschutzverein Mosbach und Umgebung e.V. rechtssicher festgestellt und entsprechend versorgt werden. Das vom Verein betriebene Tierheim Dallau nimmt insbesondere im Frühjahr/Sommer regelmäßig zahlreiche trächtige Katzen und Kitten als Fundtiere auf, wobei die Kapazitäten im Tierheim und auf den Pflegestellen aktuell mit gut 100 Katzen erschöpft sind und eine Warteliste eingerichtet werden musste.
Warum gibt es eine Verordnung?
Anlass und Ziel der Verordnung ist die Eindämmung der viel zu großen Population an freilebenden Katzen, deren unkontrollierte Vermehrung zu Krankheiten und Tierleid führt. Unkastrierte Kätzinnen und Kater, die einen Halter und ein Zuhause haben, tragen dabei nicht unwesentlich zur Vermehrung bei.
Mittelfristiges Ziel ist es, die Überpopulation zu verringern, die Situation bei der Fundtierunterbringung zu entspannen und letztendlich Kosten zu reduzieren.
Die Verordnung im Detail
Die Katzenschutzverordnung ist hier als Pdf-Dokument (86 KB) oder auf dieser Seite im Detail nachlesbar: https://www.mosbach.de/stadt-und-verwaltung/bekanntmachungen/oeffentliche+bekanntmachungen
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