Erklärung zur Barrierefreiheit
Kommunale Verwaltungen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre medialen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Einschränkungen Internetseiten lesen und bedienen können.
Dies gilt sowohl für technische Belange (Beispiel Navigation) als auch für inhaltliche Belange (Beispiel Verständlichkeit).
Die Stadt Mosbach ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschrfiten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates sowie mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Mosbach: https://www.mosbach.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- nicht alle PDF-Dateien sind barrierefrei.
- die Stadt Mosbach möchte ihre Videos zur Gebärdensprache über das gesetzlich geforderte Maß hinaus verbessern und schrittweise weiter ausbauen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Nachstehend aufgeführte Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei:
Broschüren und PDF-Dateien: Noch sind nicht alle diese Dokumente barrierefrei. Diese werden aber von den zuständigen Fachämtern schrittweise barrierefrei umgestellt. Neu hinzukommende Inhalte werden barrierefrei vorgenommen.
Online-Karten: Die Baustellenkarte unter https://mosbach.de/wirtschaft-und-entwicklung/baustellen+_+grossprojekte/baustellen/baustellenuebersicht ist nicht vollständig nutzbar für Vorlesesoftware und Tastaturbedienbarkeit.
Wir achten auf die Verwendung kontrastreicher Fotos für unsere städtische Webseite. Teilweise werden erstellt deren Kontrast nicht optimal ist. Wir geben größte Sorgfalt das solche Fotos vermieden werden.
Aufklappbare Boxen: An einigen Stellen der Webseite nutzen wir aufklappbare Textboxen (sogenannte Akkordeons), die nicht mit der Tastatur bedient werden können. An einer barrierefreien Lösung wird gearbeitet.
Für nicht barrierefreie Inhalte, für die derzeit keine barrierefreie alternative Lösung angeboten wird, können Hinweise jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten ans uns gegeben werden. Sollte von Betroffenen eine Unterstützung benötigt werden, unterstützen wir Sie unter den gleichen Kontaktdaten beratend bei Ihren Anliegen zur Barrierefreiheit. Wir freuen uns stets über Anregungen zur barrierefreien Optimierung unserer Inhalte.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde 10.07.2023 erstellt und beruht auf Selbstüberprüfung. Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.07.2026 aktualisiert.
4. Barrieren melden: Kontakt zu Ansprechpartner
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.mosbach.de auffallen, kontaktieren Sie uns gern. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Zentrale Dienste und Steuerung - Amtsleiter
- Gremien
- Satzungsrecht
- Ehrungsverfahren
- Bürgerbegehren
- Einwohnerantrag
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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