Stadtverwaltung Mosbach sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Landtagswahl 2026

Wer hilft bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg? Alle Informationen in unserem Beitrag.

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft. Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren. ©iStock

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren. ©iStock

Am Sonntag, 08. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt.

Für die Durchführung der Wahl benötigt die Stadtverwaltung Mosbach am Wahltag Unterstützung durch ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger.

Der Einsatz erfolgt in einem der Wahllokale oder in einem Briefwahlbezirk. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet und werden in zwei Schichten jeweils von einem Wahlvorstand sowie den Wahlhelfern*innen besetzt. Um 18 Uhr beginnt die gemeinsame Auszählung der Stimmzettel.
 
Wer sich als Wahlhelfer*in einbringen möchte, muss selbst bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt, d.h., mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Mosbach wohnen. Für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld gewährt.
 
Wer Interesse an einem Einsatz als Wahlhelfer*in hat und sich gerne ehrenamtlich bei den Wahlen engagieren möchte, kann sich bis zum Sonntag, 30. November 2025 unter Nennung des Namens und der Anschrift, sowie dem favorisierten Einsatzort bzw. Wahllokal telefonisch unter 06261/82-237 oder per E-Mail unter wahlen@mosbach.de melden. Weitere Informationen gibt es unter www.mosbach.de/wahlen.
 

(Erstellt am 17. November 2025)